Brandschutzplanung

Die Brandschutzplanung hat die Aufgabe, nicht nur einzelne Produkte oder Brandschutzmaßnahmen festzulegen, sondern die bauliche Anlage als Ganzes zu betrachten. Sie beinhaltet alle baulichen, anlagentechnischen und organisatorischen Maßnahmen des Brandschutzes.

Sie haben Fragen zu Themen des Brandschutzes? - Sprechen Sie uns an, wir beraten Sie gerne!

Als geprüfter Sachverständiger für brandschutztechnische Bau- und Objektüberwachung stehen wir Ihnen gerne für Fragen und natürlich auch als externer Brandschutzberater für Ihr Unternehmen zur Verfügung.

Beispiel eines Flucht-und Rettungsplans

Beispiel eines Feuerwehrplans

Leistungsspektrum


  • Ein Brandschutzkonzept entsteht in der Planungsphase eines Neu-/ Umbaus. Es beinhaltet alle baulichen, technischen und organisatorischen Maßnahmen zum vorbeugenden Brandschutz.

    Zusammen mit einem Sachverständigen für Brandschutz werden bereits in der Planungsphase alle baurechtlich relevanten Vorgaben berücksichtigt und entsprechend eingeleitet.


  • Flucht‑ und Rettungspläne in Gebäuden stellen die sicheren Wege zur Evakuierung sowie wichtige Stellen, wie die Feuerlöscher-Platzierung, im Gebäude übersichtlich dar. Sie dienen der schnellen Orientierung und unterstützen Personen im Ernstfall bei einer sicheren Selbstrettung.

    Die Erstellung dieser Pläne erfolgt durch unser geschultes Fachpersonal.
    Die Objektaufnahme erfolgt durch unsere Brandschutzfachberater. Auf Wunsch erhalten Sie gleichzeitig ein Update über Ihren vorhanden betrieblichen Brandschutz.


  • Feuerwehrpläne dienen der Orientierung von Einsatzkräften der Feuerwehr im Brandfall.
    Die Einsatzkräfte können sich durch diese Pläne ohne unnötigen Zeitverlust zielsicher durch Ihr Objekt bewegen.

    Die Erstellung dieser Pläne wird durch unser geschultes Fachpersonal durchgeführt und anschließend von der örtlichen Brandschutzdienststelle überprüft.
    Die Objektaufnahme erfolgt durch unsere Brandschutzfachberater.


  • Bei der Istallation einer Brandmeldeanlage ist die Erstellung von Feuerwehrlaufkarten/ Brandmeldergruppenkarten zwingend vorgeschrieben.
    Diese Pläne werden nach den Vorgaben der örtlichen Brandschutzdienststelle erstellt und müssen Ihr komplettes Objekt abbilden.
    Solche Feuerwehrlaufkarten ermöglichen den Einsatzkräften objektbezogenes und zielgerichtetes Handlen und verhindern somit im Ernstfall Personen-/ Sachschäden.

    Die Erstellung dieser Pläne wird durch unser geschultes Fachpersonal durchgeführt und anschließend von der örtlichen Brandschutzdienststelle überprüft.
    Die Objektaufnahme erfolgt durch unsere Brandschutzfachberater.


  • Neben der Erstellung von Brandschutzkonzepten, Flucht- und Rettungsplänen, Feuerwehrplänen und Feuerwehrlaufkarten ist die Erstellung weiterer Objektpläne (die im Ernstmall von Bedeutung sind) sinnvoll.
    Diese Sonderpläne könnten beispielsweise Abwasserpläne oder Entrauchungspläne sein.

    Gerne beraten wir Sie und sprechen darüber, welche Pläne sinnvoll/ machbar sind.